Auf dieser Seite berichten wir über die momentanen Vorkommnisse zur Gesetzfindung zum Thema elektrische Dampfgeräte in Österreich! Beiträge, Downloads und Links werden laufend erweitert!

Mittwoch, 24. August 2018

Darstellung von Produkten auf Webseiten ist Werbung!

Am 23.8.2018 erging nach einer Revision das Urteil des Obersten Gerichtshofes zum Thema „Webseite = Werbung“?
Der Oberste Gerichtshof hat die Einstweilige Verfügung zur Unterlassung von Werbung (explizit Webshop/Webseite mit Artikel) aus der Erstinstanz bestätigt.
Der Beschluss dazu wurde auf der RIS-Webseite bereits veröffentlicht!
Dies bedeutet:
Webseiten mit Informationen zum Unternehmen, bzw. wo Filialen auffindbar sind,- fällt unter normales „Geschäftsgebaren“ (ähnlich einer Visitenkarte).

Artikel auf Webseiten darzustellen fällt unter Werbung
(Zweck? Verkaufsförderung!).

Link zu RIS:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20180823_OGH0002_0040OB00138_18Z0000_000


 

Dienstag, 29. November 2016

Mit 20. November 2016 hätten in Österreich alle Geräte/Liquids und sonstiges im Tabagesetz neu geregeltes Zubehör welche mit E-Zigaretten in Zusammenhang stehen gemeldet werden müssen, damit diese Ware dann ab dem 20. Mai 2017 auch verkauft werden darf.....


"hätte" und "werden müssen" deshalb, weil es bis heute noch immer keine präzise Regelung dazu gibt. Es gibt auch keine Stelle, wo die Meldung (laut Gesetz in elektronischer Form und an das Gesundheitsminsterium zu senden - jedoch ohne Angabe an wen oder welche Stelle tatsächlich, oder was genau enthalten sein muss, etc...) aufschlagen soll - keine Datenbank, die erreichbar wäre zur Meldung, keine Webseite die für eine Eingabe eingerichtet ist - einfach nichts.
Die lapidare Aussage aus dem Gesndheitsministerium auf mehrmalge Urgenz zu diesem Fehlen der Meldemöglichkeit: "Dann melden's das halt nach Brüssel..." - und damit soll dann das geltende Recht in Österreich gebrochen werden.
Die Meldung in Brüssel ist tatsächlich laut geltendem Recht maximal eine Fleissaufgabe und hat nichts mit dem "Tabakgesetz neu" zu tun.
Aber man will seitens des Gesundheitministeriums Geld. Und nicht wenig: für nicht näher bezeichnete "Umstände" gleich mal vorab einen achtstelligen Eurobetrag - ohne zu sagen, wozu.
Nach den ersten Konsultationen war es dann ein "nur mehr" siebenstelliger Eurobetrag der vorab geleistet werden sollte - auch wieder ohne Angabe, wofür denn nun genau.
Na ja, so geht's ja mal nicht:
Erst ein Gesetz rausstampfen, das nicht nur völlig überzogen, sondern auch in der Praxis schwer bis gar nicht umsetzbar ist und dann für dieses Versagen ohne Angabe von Gründen auch noch Millionen an Euro verlangen - für: Nichts.
Jetzt hat es die Regierung schlicht in den Sand gesetzt: die von ihr selbst gesetzte Frist konnte nicht eingehalten werden - und zwar nur deshalb, weil die Voraussetzungen von Seiten des verantwortlichen Ministeriums einfach nicht geschaffen wurden.
Es gibt keine Normen (es sind auch keine in Vorbereitung), es gibt keine Strukturen und keine Mechaniken um das Gesetz umsetzen zu können.
Und so pilgern wir halt ständig ins Parlament, gehen dort allen möglichen Fraktionen ständig auf die Nerven, lobbyieren, verhandeln, streiten, bringen Vorschläge ein, reichen Studien ein und nach, tragen vor und suchen uns aus allen Fraktionen Verbündete - deren Zahl immer größer wird.
Auch heute war wieder ein "Pilgertag", wo wir unsere Forderungen wieder platziert haben, Vorschläge zur Lösung dieses wirklich peinlichen Missstandes deponiert haben und auch heute gab es wieder kleine Fortschritte über die wir in der nächsten Zeit ausführlich berichten werden.
Mittlerweile gibt es nur mehr wenige regelrechte Fanatiker in der Regierung - bzw. den Fachbereichen und Sektionen der Ministerien, die die völlig weltfremde Richtung des "alles was dampft und man sich in den Mnd stecken kann muss verboten werden" vertreten. Und nein: die Frau Gesundheitsministerin ist keine von den Fanatikern....
Dr. Pietsch wird mit seinem sehr persönlich motivierten Feldzug gegen die Dampfer immer mehr zu einem einsamen Einzelkämpfer auf verlorenem Posten - vielleicht wäre sein verbissener Einsatz ja in einem anderen Ressort gut aufgehoben: der Tierschutz würde sich da geradezu anbieten.

Wir können Euch eines voran schon mal sagen: das Dampfen wird es auch in Zukunft weiterhin geben. Die Zeichen stehen auf Einsicht ;-)

Wir bleiben natürlich dran! (Es läuft ja auch noch die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof....)

(Bild: Obmann Baburek mit dem Referenten für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Fritz Simhandl und Mitarbeitern des Parlaments in der Säulenhalle nach der heutigen Sitzung) copyright: www.http://reporter.co.at/

Donnerstag, 30. Juni 2016

Anhörung im Petitionsausschuss betreffend "Abänderung des Entwurfs zur Abänderung des Tabakgesetzes"

Im Hinblick darauf, dass zur Umsetzung der TPD2 Richtlinie in nationales Gesetz (Tabakgesetz) eine Klage beim Verfassungsgerichtshof anhängig und diese sehr ausscihtsreich ist, bekommt diese Anhörung vor dem Petitionsausschuss eine besondere Bedeutung:

Sollte der Klage statt gegeben werden, dann stehen wir in einigen Teilen des Gesetzes wieder am Anfang.
Neue Beratungen, neue Entwürfe, etc... alles noch einmal von vorne - wenn möglich ohne Fehler und der Realität angepasst.
Dazu braucht der Gesetzgeber dann auch weiterführende Informationen als die, die er bisher zur Verfügung hatte, bzw. genutzt hat.
Dieser Ausschuss gibt dazu die Möglichkeit, die Dinge beim Namen zu nennen und zu protokollieren, die bislang in der bisherigen Gesetzwerdungsphase ignoriert wurden - in Folge aber wichtige Bestandteile nach der Klage beim VfGH werden.

Die Ausgangslage bei der morgendlichen Besprechung im Parlament war ein wenig ernüchternd, weil sehr schnell klar war: die Regierungsparteien werden mauern und noch einmal mauern.

Mit was sie nicht gerechnet haben: mit Thomas Baburek. Er war sehr gut vorbereitet, hatte nicht nur die passenden Antworten auf die zum Teil doch sehr untergriffigen Fragen, sondern konnte im Verlauf des Vortrages den einen und die andere GegnerIn auf seine Seite holen.
Was ein wenig verwunderte, war, dass einige der Grünen Abgeordneten gegen uns waren. So, wie die roten und die schwarzen Abgeordneten und _innen.

Baburek hat indes mit seinen Ausführungen sehr beeindruckt und letztendlich so weit überzeugt, dass das Wunschziel - die Überführung der Petition in den Gesundheitsausschuss zwar mit den Stimmen der Regierungsparteien abgelehnt wurde, aber wohl war den Abgeordneten dabei keinesfalls:

Das ging dann so weit, dass im Anschluss an den Ausschuss ein "rotes" Mitglied des Ausschusses mit Baburek rausgegangen ist und sich dafür entschuldigt hat, dass er dagegen gestimmt hat - weil er musste, aber er ansonsten mit dem Thomas übereinstimmt, etc....
Das ist in Österreich gelebte Demokratie, wo das freie Mandat nichts zählt und der Klubzwang alles ist .....

Nichts deso trotz wird die Petition noch einmal im Parlament im Plenum vorgetragen und diskutiert - ein großartiger Teilerfolg, weil das zu einem Zeitpunkt geschehen wird, wo die Neuverhandlung des Tabakgesetzes anstehen wird - so die Klage Erfolg hat.

Wir danken an dieser Stelle allen, die hier engagiert dabei sind und alles versuchen, um die Überregulierung wieder vom Tisch zu bekommen: DANKE!

Für Euch gilt: dran bleiben, es ist noch lange nicht vorbei!


Weitere Meldungen: OTS

FPÖ-Wurm begrüßt Verfassungsgerichtsbeschwerde der E-Zigarettenhändler

"Tabakgesetz soll novelliert werden"

Wien (OTS) - „Die nun beim Verfassungsgerichtshof eingelangte Beschwerde der E-Zigarettenhändler wird von der FPÖ ausdrücklich begrüßt. Die von den E-Zigarettenhändlern vorgebrachten Kritikpunkte am neuen Tabakgesetz decken sich mit dem Standpunkt der FPÖ - es kann nicht sein, dass eine ganze Branche und 250.000 Konsumenten der Verbotskultur von Rot, Schwarz und Grün zum Opfer fallen", so heute FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.

Das Verbot des Versandhandels für Dampfgeräte und Liquids stelle eine bewusste Benachteiligung österreichscher Händler innerhalb der EU dar. Das Inkrafttreten des Gesetzes am 20.Mai, das heißt ohne Übergangsfristen, verletze massiv das Grundrecht auf Eigentum und den Rechtsschutz für Investitionen. So sei den E-Zigarettenhändlern damit sogar jede Möglichkeit genommen worden, ihre Ware abzuverkaufen. "Ich gehe davon aus, dass der VfGH, wie schon 2015, die entsprechenden Gesetzespassagen aufheben und damit zu Gunsten der E-Zigarettenhändler entscheiden wird. Der Verfassungsgerichtshof hat dem Bundeskanzleramt jedenfalls unmittelbar nach Einlagen der Beschwerde bereits eine achtwöchige Frist für eine Stellungnahme zur Beschwerde aufgetragen", so Wurm.

"Die FPÖ hat darüber hinaus einen Antrag im Gesundheits- und Konsumentenschutzausschuss eingebracht, um diese unsinnigen Regelungen zu revidieren und die alte Gesetzesgrundlage wiederherzustellen. Gleichzeitig lehnen wir mit unserer Gesetzesinitiative auch die Einführung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ab 2018 sowie weitere Verschlechterungen für die Trafikanten und die Raucher in Österreich ab", so Wurm. Österreich müsse wieder zu seiner gelebten Rauch- und Wirtshauskultur zurückkehren: "Und das heißt ein 'Sowohl-als-auch' für Raucher und Nichtraucher in den dafür vorgesehen Bereichen in der Gastronomie, gleichzeitig aber auch Rahmenbedingungen für E-Zigarettenhändler und Trafikanten, die diesen Berufsgruppen eine ökonomische Existenz in Österreich garantieren", betonte Wurm.


Abgeordnete befassen sich mit mehr als drei Dutzend Bürgeranliegen

E-Zigaretten: Bürgerinitiative macht gegen Versandhandelsverbot mobil

Um ein ganz anderes Thema geht es einer Gruppe von BürgerInnen, deren Anliegen FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm in Form einer Petition (65/PET) an den Nationalrat herangetragen hat. Die UnterzeichnerInnen fürchten, dass das vor kurzem vom Nationalrat beschlossene Verbot des Versandhandels von E-Zigaretten und zugehörigen Liquids österreichische Händler gegenüber ausländischer Konkurrenz massiv benachteiligt. Außerdem widerspricht diese Regelung ihrer Meinung nach dem Recht auf freien Handel und Warenverkehr in der EU. Auch die Bestimmung, wonach für jedes neue Produkt um eine Zulassung angesucht werden muss, und dieses erst nach einer längeren Frist in Verkehr gebracht werden darf, wird abgelehnt.

Bekräftigt wurde die Kritik heute von Thomas Baburek, Obmann des Dachverbands der österreichischen E-Dampfgerätehändler und Liquidhersteller. Österreich habe viel striktere Regeln als andere EU-Länder, klagte er und machte etwa geltend, dass ein Versandhandelsverbot durch die EU-Tabakrichtlinie nicht geboten sei.

Er verschicke gesetzeskonform seit dem 21. Mai keine Pakete mehr an Endkunden, schilderte Baburek. Seither habe er einen Umsatzrückgang von 40%, obwohl kein einziger Kunde mit dem Dampfen aufgehört habe. Vielmehr würden die Liquids in anderen EU-Ländern bestellt, eine Einfuhr sei nicht kontrollierbar. Österreich verzichte damit auf erhebliche Steuereinnahmen. Die Regierung habe bei der Erstellung des Entwurfs zum Tabakgesetz auf die falschen ExpertInnen gehört, meinte Baburek.

Nicht nachvollziehbar ist für Baburek das Argument des Gesundheitsschutzes. Es gebe mehr als 1.000 Studien, die belegten, dass das Dampfen nicht gesundheitsschädlich sei. Jedenfalls sei es um 95% weniger schädlich als das Rauchen von Tabak. Nach Meinung von Baburek müssten E-Zigaretten wegen ihres Beitrags zur Rauchentwöhnung eigentlich gefördert werden, wobei er grundsätzlich über die Bezeichnung E-Zigarette unglücklich ist. Der Händler will die gesetzlichen Bestimmungen jedenfalls beim Verfassungsgerichtshof anfechten.

Die Beratungen über die Bürgerinitiative wurden mit SPÖ-ÖVP Mehrheit durch Kenntnisnahme abgeschlossen. FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm hatte zuvor eine Zuweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt, dafür aber nur von den NEOS und von den Grünen dezidiert Unterstützung erhalten. Die Grünen seien in Bezug auf die Frage der Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten zwar einer anderen Meinung, sagte Wolfgang Pirklhuber, er befürwortete es aber, sich im Gesundheitsausschuss noch einmal die vorliegenden Daten und Fakten anzuschauen. Leopold Steinbichler vom Team Stronach sieht in dieser Frage die ExpertInnen gefordert. Seitens der ÖVP machte Friedrich Ofenauer geltend, dass die Gesundheitsschädlichkeit von E-Zigaretten wesentlich davon abhänge, welche Inhaltsstoffe die Liquids haben.

Ausdrücklich unterstützt wurden die Anliegen Babureks nicht nur von FPÖ-Abgeordnetem Wurm, sondern auch von NEOS-Mandatar Michael Pock. Er hält eine Novellierung des Tabakgesetzes für dringend notwendig. Wurm stellte die Vermutung in den Raum, dass es aufgrund der Einnahmen aus der Tabaksteuer kein wirkliches Interesse daran gebe, den Zigarettenkonsum einzudämmen.

Quelle: OTS

Nachtrag: Deutsche Übersetzung der genannten Studie von Public Health England zum Download
Mit freundlicher Genehmigung von Elekcig!

 

 

Donnerstag, 22. April 2016

Amtsmissbrauch, Machtmissbrauch - Vertrauensmissbrauch.... was kommt noch?

Die Dampfercommunity hat mit reichlich Hilfe im Parlament eine Petition eingebracht, die als PET65 im Parlamentsregister aufscheint und einen beachtlichen Weg genommen hat: Knapp 5000 Bürgerinnen und Bürger haben dazu Stellung bezogen.
Im Petitionsausschuss wurde sie zudem nicht wie viele anderen Bürgeranfragen einfach vom Tisch kommentiert, sondern durch Unterstützung des NEOS Obmannes und der Fraktion der FPÖ zur Stellungnahmen an das Bundesministerium für Gesundheit und an das Bundesministerium für Wirtschaft weitergeleitet.

Diese beiden Ministerien sollten nun erklären, wie sie zu dem sehr skurrilen und auch vom Verfassungsdienst bereits schwer kritisierten Gesetzesentwurf gekommen sind.
Eine für die beiden Regierungsparteien sehr unangenehme Situation: es gibt schlicht keine sachlich, oder faktisch relevanten Begründungen für diesen Wahnsinn. Ein zweimonatiges Zeitfenster ist für die Beantwortung und die Stellungnahme vorgesehen. Ausgehend vom Datum der Einforderung der Stellungnahme (02.03.2016) hätten die Ministerien noch vor Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzesentwurfs zur Umsetzung der TPD2-Richtlinie Farbe bekennen müssen.

Am 13.04.2016 haben dann die beiden Regierungsparteien den vorliegenden und unglaublich mangelhaften Entwurf OHNE Korrektur auf Biegen und Brechen durchgeboxt - mit allen Fehlern und mit allen bereits im Vorfeld durch den Verfassungsdienst als verfassungswidrig erkannten Passagen.
Nun folgte - offenbar mit großer Erleichterung und Genugtuung nur zwei Tage danach die Stellungnahme der zuvor angerufenen Ministerien: man braucht sich nicht mehr erklären ... alles schön....

Die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit, geleitet von der Gewerkschafterin und Medizinerin Oberhauser (SPÖ):
"Unter Bezugnahme auf das Schreiben vom 2. März 2016, Zl. 65/PET-NR/2016, teilt das Bundesministerium für Gesundheit zu der im Betreff genannten Petition Folgendes mit:
Die Petition ist im Hinblick auf die Beschlussfassung des Gesundheitsausschusses am 13. April 2016 obsolet."

So wird Politik, so werden Ämter und unser Vertrauen missbraucht. Wer jetzt noch glaubt, dass es hier um unsere Gesundheit, oder uns Selbstbestimmungsrecht geht, der glaubt auch daran, dass zu Weihnachten ein alter bärtiger und weiser Mann durch den Kamin kommt und uns beschenkt....

Es kann daher von unserer Seite nur eine Konsequenz geben:
wir entziehen dieser Regierung unser Vertrauen und entziehen ihr unsere Wählerstimme!



Montag, 22. Februar 2016

Es ist so weit! Unsere Petition steht nun online zum Voting bereit!
Jetzt seid ihr gefragt!
Es reicht uns - gegen die Willkür, gegen die Überregulierung, gegen Bevormundung!

Jetzt online unterschreiben und unserer Regierung sagen -
ES REICHT !

Hier gehts zur Petition: https://www.parlament.gv.at/

Mittwoch, 17. Februar 2016

Bürgerinitiative "Dampfen - sag ja zur Freiheit!" im Parlament eingebracht!

Ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Bevormundung mündiger Bürgerinnen und Bürger durch fanatisch argumentierende Regierungsmitglieder ist heute von uns gesetzt worden!

Unsere Bürgerinitiative gegen den geplanten Willkürakt zur Umsetzung der TPD2-Richtlinie wurde im Parlament eingebracht!
Ein großes Danke gilt den Shops, welche die Listen zur Unterzeichnung aufgelegt haben und den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern: ohne Euch wäre das nicht möglich gewesen!

In wenigen Tagen sind so mehr als 1400 Unterschriften gesammelt worden - das Vielfache dessen was nötig gewesen wäre und ein sehr starkes Zeichen auch für die Politik: wir sind kein Stimmvieh, das blind hinterherläuft, sondern Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme gezielt einsetzen!
Und wir haben dazu sehr starke Unterstützer gefunden, die unsere Initiative nicht nur mittragen, sondern diesen auch vollinhatlich zustimmen:
Nationalratspräsident und Bundespräsidentschaftskandidat Ing. Norbert Hofer - selbst Dampfer - , Nat. Abg. Peter Wurm, Dr. Fritz Simhandl und noch mehr.
Gespräche laufen mit allen Fraktionen im Parlament!

In wenigen Tagen schon wird die Initiative auf der Parlamentseite veröffentlicht und für das elektronische Voting eingerichtet sein. Dann können und werden wir gemeinsam aufzeigen, dass Dampfen nicht nur die um ein Vielfaches weniger schädliche Alternative zum Tabakrauchen ist, sondern auch, dass wir uns gerade in dieser Sache nicht mit Falschaussagen, Mutmaßungen und im Konjunktiv gehaltenen Behauptungen von geradezu fantischen Regierungsmitgliedern bevormunden lassen wollen und werden.
Damit die Initiative auch tatsächlich mit der nötigen Aufmerksamkeit behandelt wird, wurde sie heute auch vom Abgeordneten zum Nationalrat Peter Wurm mitunterzeichnet und in seiner Funktion als Nationalratsabgeordneter eingebracht.

Unsere Initiative wird auch von der am 17.02.2016 stattgefundenen Anhörung im deutschen Bundestag profitieren: in dieser Anhörung wurde klar herausgearbeitet, dass sämtliche von der österreichischen Regierung genutzten Argumente von Frau Dr. Pötschke-Langer (und es sind offenbar die einzigen 'Grundlagen', auf denen der vorliegende Entwurf ausgearbeitet wurde) nur auf Vermutungen und nicht auf wissenschaftlicher Forschung beruhen! Professor Dr. Bernd Mayer hat ausführlich fachlich und sachlich fundiert aufgezeigt, dass die Äußerungen von Dr. Pötschke-Langer zumindest fragwürdig sind.
Ihre Zugeständnisse "keine Studien... , wir haben keine Erkenntnisse....", etc. sollten und müssen auch unsere Regierung zum Umdenken bewegen: eine so schwerwiegende Entscheidung darf nicht auf Basis von Scheinargumenten getroffen werden.

Dampfen - sag JA zur Freiheit und NEIN zur willkürlichen Bevormundung!






Mittwoch, 27. Januar 2016

Unsere Parlamentarische Bürgerinitiative liegt nun in über 30 Shops Österreichs zur Unterschrift auf!

Nachstehend noch der Text zur Petition, welcher nach erfolgter Einbringung im Parlament auch Online unterzeichnet werden kann.
Wir benötigen 500 Unterschriften um unsere Petition einreichen zu können- das sollte wohl kein Problem darstellen!!!
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An den Ausschuss des Nationalrates für Petitionen und Bürgerinitiativen
Parlamentsdirektion,
1017 Wien, Dr. Karl-Renner-Ring 3

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend:
Abänderung des Entwurfs zur Änderung des Tabakgesetzes.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht

angenommen:
Für eine Abänderung des Entwurfs zur Änderung des Tabakgesetzes ist der Nationalrat zuständig und liegt daher in Bundeskompetenz

In der Bundessache zur Gesetzgebung, zur Änderung des Tabakgesetzes (Novelle des Tabakgesetzes zur Implementierung der TPD2, 179ME) bitte ich in der Gewerbeangelegenheit, als Obmann des VFFED (Verein der Fachhändler für elektronische Dampfgeräte), kurz auch Händlerverband genannt, den Nationalrat die Parlamentarische Bürgerinitiative zur Abänderung des Tabakgesetzes zu bearbeiten.

Beschreibung:
Im August 2015 wurde unsere Klage beim Verfassungsgerichtshof zur Änderung des Tabakmonopolgesetzes zu unseren Gunsten entschieden.
Die Auslegung des damals bereits beschlossenen Gesetzes verstieß gegen die geltende österreichische Verfassung im Sinne des:
.) Rechts auf freien Handel
.) Schutz des Eigentums
.) Gleichheitsgrundsatzes

Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tabakgesetzes wird versucht, die von der EU auferlegte TPD2 umzusetzen. Vorgeschlagenen Änderungen jedoch schießen weit über das Ziel hinaus, da bei deren Umsetzung auf nationaler Ebene versucht wird den Handel mit elektrischen Zigaretten zu unterbinden oder so weit zu erschweren , dass ein Handel nicht mehr stattfinden kann.
Damit werden abermals selbige - verfassungsmäßig garantierten - Grundrechte österreichischer BürgerInnen/HändlerInnnen angegriffen.

In Zukunft soll der Versandhandel von elektrischen Zigaretten samt Zubehör an VerbraucherInnen verboten werden. Dies würde eine erhebliche Beschneidung der österreichischen Händlerschaft darstellen, da anderen Händlern in der EU keine vergleichbare Regelung auferlegt wird, was dem Recht auf freien Handel und Warenverkehr innerhalb der EU widerspricht.

Laut der geplanten Gesetzesänderung müssen Händler für jedes Produkt eine Liste mit Inhaltsstoffen,  Emissionswerten und „Informationen über weitere Emissionswerte“  erstellen ohne einer entsprechenden Norm. Außerdem muss für jedes neue Produkt um eine Zulassung angesucht werden, was bei über 1000 Artikeln, welche von rund 75 Händlern verkauft werden, einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würde und dessen Kosten von den Händlern getragen werden müssten. Ein gravierender Eingriff stellt die Meldefrist für die Erteilung der Zulassung dar, denn neue Produkte dürften erst nach einer sechs Monate langen Frist, innerhalb dieser die Produkte schon veraltet sind, in Verkehr gebracht werden. Im internationalen – nicht nur EU-weiten – Warenverkehr wäre dies eine mehr als nur grobe Benachteiligung und Wettbewerbsverzerrung. Laut Gesetzesentwurf soll diese Zulassung über das österreichische Gesundheitsministerium erfolgen. Dies widerspricht wiederum einem Grundgedanken der EU, da eine EU-Zulassung eines anderen Händlers aus einem anderem EU-Mitgliedslandes genügen müsste. Eine weitere nationale Zulassung wäre somit ein einseitiges Erschwernis zu Lasten der österreichischen Händler.  Des Weiteren müssten Informationen über die Präferenzen von VerbraucherInnen erhoben werden, wonach den ImporteurInnen und HerstellerInnen ebenso ein Mehraufwand entsteht - Trafiken hingegen betrifft diese Regelung nicht.  Eine Befolgung dieses Gesetzes stellt darüber hinaus gravierende Verstöße gegen den Datenschutz dar.

Was gänzlich außer Acht gelassen wird, ist die Tatsache, dass sämtliche wissenschaftlich relevanten Studien und Forschungen eine um 95% (!) geringere Belastung durch die E-Zigarette gegenüber den herkömmlichen Tabakrauchwaren belegen. Das britische Gesundheitsministerium (Abteilung Public Health) empfiehlt deshalb auch klar und unmissverständlich, dass die E-Zigarette nicht mit herkömmlichen Tabakwaren verglichen werden kann. Ebenso wird dies auch durch ein jüngstes Urteil eines französischen Gerichtes festgehalten. Schon aus diesem Grund ist die geplante Zuordnung der E-Zigarette als „verwandtes Produkt“ zur den Tabakwaren unzulässig und abzulehnen – und noch viel mehr, die weitaus rigorosere Behandlung der E-Zigarette durch den österreichischen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der TPD2-Richtlinie.

Montag, 11. Januar 2016

Der Ministerialentwurf zum Tabakgesetz 2016 ist fertig!
In vorauseilenden Gehorsam steuert unsere Regierung Richtung EU-Fiasko!
Mit diesem Entwurf versucht man die Regulierung aus Brüssel 1:1 umzusetzen- ohne eigene Gedanken zur Materie oder Rücksicht auf die Wirtschaft,- das hier der nächste Rechtstreit vorprogrammiert ist interessiert scheinbar unsere Volksvertretung nicht im geringsten.
Hier gehts direkt zum Entwurf:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00179/fname_496617.pdf

 

Salzburger Nachrichten